AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Anwendbarkeit der AGB
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Alena Beuster als Tierphysiotherapeutin / Tierosteopathin (im Folgenden Therapeutin genannt) und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.



§ 2 Behandlungsvertrag

2.1 Mit Annahme des Behandlungsangebotes der Therapeutin akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

 

2.3 Der Tierphysiotherapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

3.1 Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie / Tierosteopathie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

 

3.2 Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

 

3.3 Vielmals werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

3.4 Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.


§ 4 Mitwirkung des Tierhalters

4.1 Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Eine Haftung der Therapeutin aufgrund unzureichender Auskünfte des Tierhalters ist ausgeschlossen.

 

4.2 Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

 

4.3 Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie bzw. an Seminaren teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.


§ 5 Honorierung der Therapeutin

5.1 Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

5.2 Die Therapeutin bietet 5er- und 10er-Karten für Folgebehandlungen an. Diese sind im Voraus zu bezahlen. Es gelten die Preise gemäß Preisliste. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Einheiten ist ausgeschlossen.


5.3 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per Kartenzahlung an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.

 

5.4 Der Therapeutin verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.

 

5.5 Erfolgt die Zahlung in Folge der Mahnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, kann der Vorgang ohne weitere Benachrichtigung einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen werden.

 

5.6 Vermittelt die Therapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist die Therapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Therapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.


§ 6 Fahrtkosten

6.1 Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.



6.2 Beim Erwerb einer 5er-/10er-Karte werden die Fahrtkosten für die fünf, bzw. zehn Termine zusammen mit der Gebühr der jeweiligen Karte (siehe 5.2) fällig.


§ 7 5er-/10er-Karte

7.1 5er-/10er-Karten gelten nur für Folgetermine innerhalb von acht Wochen nach Erst- oder vorheriger Folgebehandlung.

 

7.2 Die Karten sind nicht übertragbar.

 

7.3 Die Gültigkeit der Karten beträgt 6 Monate (5er-Karte), bzw. 1 Jahr (10er-Karte) ab Kaufdatum.


§ 8 Terminvereinbarung

8.1 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp, SMS oder telefonisch mit der Therapeutin vereinbart wurden.

 

8.2 Bei Verspätungen eines Halters zu einem Termin, wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 

8.3 Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) abgesagte Termine werden in Höhe der geplanten Behandlungszeit vollständig berechnet. Ausgenommen hiervon sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und aussagekräftig nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.


8.4 Bei Vorhandensein einer 5er-/10er-Karte gilt ein nicht eingehaltener oder zu kurzfristig abgesagter Termin gemäß Absatz 8.3 als eine wahrgenommene Behandlung.


§ 9 Haftung

9.1 Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.


9.2 Die Behandlung durch die Therapeutin ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Therapie. Der Tierhalter bleibt für die gesundheitliche Versorgung seines Tieres verantwortlich.


§ 10 Vertraulichkeit der Behandlung

10.1 Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.

 

10.2 Der Absatz 10.1 ist nicht anzuwenden, sofern die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

 

10.3 Ferner ist Absatz 10.1 nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.


10.4 Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

 

10.5 Handakten werden von der Therapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 3 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infragekommen könnten.


§ 11 Seminare/Vorträge/Veranstaltungen

11.1 Die Anmeldung zu Seminaren, Vorträgen und Veranstaltungen muss schriftlich per Brief, E-Mail oder über das Online-Kontaktformular unter www.tierosteopathin.de erfolgen. Kursgebühren sind entsprechend den Vorabinformationen des jeweiligen Kurses unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfristen auf das aufgeführte Konto zu überweisen.

 

11.2 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden.

 

11.3 Bild- und Tonaufnahmen sind während Seminaren/Vorträgen/Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten.


§ 12 Urheberrecht

12.1 Etwaige Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung des jeweiligen Teilnehmers verwendet werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Übersetzung in andere Sprachen ist unzulässig. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Therapeutin unzulässig und strafbar.


§ 13 Meinungsverschiedenheiten

13.1 Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Ahrensburg. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.


§ 15 Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Stand: 11.03.2025

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